- Wertaufholungsrücklage
- Eigenkapital von Wertaufholungen gemäß § 280 I, II HGB und von steuerlich gebildeten Passivposten, die in der Handelsbilanz nicht als ⇡ Sonderposten mit Rücklagenanteil ausgewiesen werden dürfen (z.B. Rücklagen nach § 3 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Stilllegung von Steinkohlebergwerken) bei Kapitalgesellschaften (§§ 29 IV GmbHG, 58 IIa AktG).- Vgl. auch ⇡ Wertaufholungsgebot.
Lexikon der Economics. 2013.